A-Prüfung

Zulassung
Zur A-Trainerprüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert und die schriftliche Hausarbeit/das "Coaching Book" termingerecht abgegeben sowie die A-Lizenzklausur im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs bestanden hat.
Prüfungsbereiche
Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz A wird durch eine Lehrprobe (ca. 45 Minuten), eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten) und eine schriftliche Hausarbeit (ggf. mit Kolloquium) erbracht.
Das Lehrprobenthema besteht aus einem gruppentaktischen und einem taktischen Schwerpunkt und wird 45 Minuten vor Beginn der Lehrprobe zugelost. Zur Ausarbeitung darf der Kandidat Literatur und Skripte verwenden. Der Entwurf wird nicht bewertet.
In der mündlichen Prüfung werden die Inhalte der Trainerausbildung C, B und A vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind die im Lehrgang bekannt gegebenen Literaturhinweise. Erwartet werden darüber hinaus allgemeine sportfachliche Kenntnisse, Diskussionsfähigkeit und die Fähigkeit, Themenbereiche konzeptionell darzustellen und zu problematisieren. Die Prüfungssprache ist in der Regel deutsch.
Das Thema der Hausarbeit wird vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB gestellt. Bearbeitet werden können Themen aus der Sportwissenschaft, der Didaktik und Methodik des Basketballspiels, der Sportorganisation und aus dem Basketballsport nahe stehenden Gebieten. Das Thema soll so gestellt werden, dass ein praxisrelevanter Beitrag zum Training des Basketballspiels erwartet werden kann.
Die Hausarbeit/Das "Coaching Book" ist in deutscher Sprache zu verfassen. Für die äußere Form, die Zitiertechnik und den Aufbau gelten die Richtlinien des DUDEN. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 25 Seiten (DIN A4, einseitig bedruckt, Rand: 2,5 cm ringsum, Schrifttyp: Arial, Schriftgrad: 12er-Schrift, 1,5-zeilig, Tabellen/Abbildungen: 10er-Schrift) und ist mit einer eidesstattlichen Erklärung über die eigenhändige Abfassung sowie einem vollständigen Verzeichnis der Literatur und Hilfsmittel zu versehen. Die Arbeit ist gebunden und digital beim DBB einzureichen.
Der Vorsitzende der LTK kann zum Thema der schriftlichen Hausarbeit oder zum "Coaching Book" zusätzlich ein Kolloquium ansetzen. Der DBB hat das Recht, Hausarbeiten oder einzelne Abschnitte daraus zu Lehrzwecken zu verwenden und mit Angabe des Autors zu veröffentlichen. Das "Coaching Book" ist ein persönliches Werk und wird vom DBB nicht veröffentlicht!
Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit
 
+ entspricht voll den Anforderungen,
0 vorhandene Mängel können noch toleriert werden und
entspricht nicht den Anforderungen
 
bewertet. Zusätzlich kann die Prüfungskommission für besonders herausragend bestandene Prüfungen das Prädikat „hervorragend" erteilen.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. Die Beurteilung der Hausarbeit wird in einem Kurzgutachten zusammengefasst.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe, die mündliche Prüfung bestanden und die schriftliche Hausarbeit nicht mit „–" bewertet wurden.
Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur und Trainerverhalten mindestens drei mit „+" und keines mit „–" bewertet wurden.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „" erteilt wurde und mindestens ein „+" erzielt wurde.
Die schriftliche Hausarbeit/Das "Coaching Book" ist bestanden, wenn sie/es termingerecht abgegeben wurde und die Kriterien Inhaltliche Richtigkeit, Aufbau, Darstellung/Form (einschl. Rechtschreibung), (Fach-)Methodik, sowie ein eventuell angesetztes Kolloquium nicht mit „–” bewertet wurden.
Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen.
Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird dieser Prüfungsteil mit „nicht bestanden" bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
Prüfungswiederholung

Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Regel im auf die Erstprüfung folgenden Kalenderjahr statt. Wird die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, müssen folgende Bedingungen für die Zulassung zur zweiten Wiederholungprüfung erfüllt sein:
•             Entrichtung der doppelten Prüfungsgebühr
•             Belegung einer zusätzlichen DBB-Fortbildung nach Wahl
•             10 zielgerichtete Hospitationen oder ein Praktikum von 3-5 Tagen im Rahmen eines Kaderlehrgangs (in Absprache mit dem Prüfungsausschuss)
•             Ein Prüfungsvorbereitungsgespräch (ggf. bei der Fortbildung) durch ein Mitglied aus dem Prüfer-/Ausbilderteam (PAT)
•            Eine zielgerichtete schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema oder unterstützende Maßnahmen (beispielsweise Mentoring, Videofeedback) bei Wiederholung der Lehrprobe

Die Auflagen müssen vor der zweiten Wiederholungsprüfung erfüllt sein, sonst erhält der Kandidat/die Kandidatin keine Zulassung. Besteht ein Kandidat/eine Kandidatin auch den dritten Versuch nicht, muss die komplette Ausbildung wiederholt werden!

Eine Hausarbeit/"Coaching Book", die/das mit „–" bewertet wurde, kann vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB zur Neubearbeitung zurückgegeben werden oder von den Gutachtern gänzlich verworfen werden; im letztgenannten Fall ist ein neues Thema zu bearbeiten.

Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug
Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz A des DBB ausgehändigt. Die Lizenzerteilung kann von zusätzlichen individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Vorsitzende der LTK. Die Trainerlizenz A ist zwei Jahre gültig. Am 30.06 des auf die Ausstellung folgenden zweiten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB für A-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um zwei Jahre verlängert.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des DBB entzogen werden.